„Ein Schwimmer kann an einer Wettkampfveranstaltung im Bereich des DSV nur unter folgenden Vorraussetzungen teilnehmen. Er muss […] seine Sportgesundheit durch ein Sportfähigkeitsattest nachgewiesen haben.“ (Wettkampfbestimmungen des DSV vom 18.November 2011) Wettkampfschwimmer des KSK müssen jährlich ein Sportfähigkeitsattest bei Silke Korn vorlegen.